Reisebedingungen: Das Kleingedruckte
Profil: REISEBEDINGUNGEN:

1. Abschluss des Vertrages:
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie Geotours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Geotours zustande.
2. Bezahlung:
Sofort nach der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor dem Abreisetermin fällig. Verspäteter Zahlungseingang berechtigt Geotours vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäss Punkt 6 dieser Reisebedingungen zu verlangen.
3. Leistungen:
Für Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschliesslich die Reiseausschreibung durch Geotours verbindlich. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen:
Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von Geotours wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Geotours ist vor Reisebeginn berechtigt eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so haben Sie das Recht, innerhalb von zehn Tagen, nachdem Ihnen Geotours die Preiserhöhung mitgeteilt hat, ohne Zahlung von Stornogebühren von der Reise zurückzutreten.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ist keine Erstattung von Geotours möglich. Ebenso ist keine Erstattung möglich, wenn behördliche Bestimmungen Sie an der Reise hindern.
6. Rücktritt durch den Kunden:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung an Geotours von der Reise zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam am Tage des Eingangs bei Geotours. Im Falle Ihres Rücktritts kann Geotours eine angemessene Entschädigung und Stornogebühren verlangen. Es werden folgende Entschädiungsgebühren pro Person in Rechnung gestellt: Rücktritt bis 100 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, 99 - 60 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, 59 - 30 Tage vor Reisebeginn: 40 %, 29 - 15 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises, 14 - 0 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisebetrages. Sollten Sie Ihre Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht antreten, verfällt der volle Reisepreis. Änderungen durch Sie am Reisevertrag können als Rücktritt vom Reisevertrag betrachtet werden und berechtigen Geotours die obengenannten Gebühren zu berechnen.
7. Rücktritt durch den Veranstalter:
7.1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:
Wird die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Geotours berechtigt, bis spätestens drei Wochen nach dem in der Reiseausschreibung genannten Anmeldeschluss die Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen für die Reise werden Ihnen umgehend und ohne Abzug erstattet, darüber hinausreichende Ansprüche bestehen nicht.
7.2. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse:
Kann eine Reise aus Gründen, die ausserhalb der Einwirkungsmöglichkeiten von Geotours liegen, nicht durchgeführt werden, so ist Geotours ohne Einhaltung von einer Frist berechtigt, die Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen für die Reise werden Ihnen umgehend und ohne Abzug erstattet, darüber hinausreichende Ansprüche bestehen nicht.
7.3. Vertragswidriges Verhalten des Kunden:
Wenn Sie die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich in erheblicher Weise vertragswidrig verhalten, kann Geotours ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten. Es gelten die Rücktrittsgebühren gemäss Absatz 6.
8. Haftung durch Geotours:
8.1. Haftung:
Geotours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung.
8.2. Haftungsausschlüsse:
Geotours haftet nicht für Reisebeeinträchtigungen durch höhere Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen wie Krieg, Streik, Epidemien, Unruhen, Naturkatastrophen, Krankheit, Unfall sowie behördlichen Anordnungen.
8.3. Schadenersatz:
Sofern ein Umstand, der zur starken Mangelhaftigkeiten der Reise führte und der durch Geotours verschuldet wurde, stattfand, können Sie Schadenersatz verlangen.
8.4 Haftungsbeschränkung:
Die Haftung durch Geotours ist auf die Höhe des Reisebetrages beschränkt. Die Haftung von Geotours ist ausgeschlossen bei mangelhaften Leistungen von anderen Leistungsträgern (z. Bsp. Fluggesellschaften, Eisenbahnen, Busgesellschaften, etc.)
8.5. Mitwirkungspflicht des Reisenden:
Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um der Behebung einer Störung beizutragen.
8.6. Geotours als Vermittler:
Bei Leistungen, bei denen Geotours lediglich als Vermittler auftritt, beschränkt sich die Haftung von Geotours nur auf Fehler bei der Vermittlung der Leistung.
9. Garantie durch Geotours
Geotours garantiert für die Deckung des einbezahlten Reisebetrages.
10. Verjährung:
Ansprüche einer Reise verjähren, wenn sie nicht innerhalb 10 Tagen nach vertragsmässiger Beendigung der Reise schriftlich gegenüber Geotours geltend gemacht werden.
11. Behördliche Vorschriften:
Für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften ist der Reisende selber verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Reisenden. Bei Zurückweisung des Reisenden haftet Geotours nicht.
12. Schlussbestimmungen:
Diese Reise- und Zahlungsbestimmungen gelten ab Oktober 2006. Schweizer Recht ist anwendbar und es gilt der Gerichtsstand Dornach.
13. Reiseveranstalter:
Geotours / Postfach 139 / 4118 Rodersdorf / Schweiz / www.geotours.ch / info@vulkane.ch / Telefon: ++41/79/790‘67‘69
14. Gültigkeit:
Ab dem Reiseprogramm 2007
Anmeldung:
Reisen:
Indonesien:
Italien:
Deutschland:
Galerie
Home